Selbstständigkeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit kann ein möglicher Weg von Physiotherapeuten sein, konkrete Informationen dazu sind im Mitgliederbereich einsehbar.

Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung sind seit 2017 im Gesundheitsberufegesetz (GesBG) und dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt.

Die verschiedenen Bedingungen für eine Praxiseröffnung variieren von Kanton zu Kanton. Das Bestimmen dieser Bedingungen ist kantonales Recht. PhysiotherapeutInnen, die ihren Beruf auf eigene Rechnung ausüben möchten (selbstständig erwerbend), müssen bei der Gesundheitsdirektion des zuständigen Kantons eine Berufsausübungsbewilligung beantragen. Mit dieser Bewilligung sind sie berechtigt, bei SASIS AG eine Abrechnungsnummer (ZSR-Nummer) zu lösen. Die persönliche ZSR-Nummer berechtigt den Inhaber, mit den öffentlichen Kostenträgern abzurechnen (d.h. mit den Krankenkassen und den Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungen).

Für die Mitgliedschaft bei Physioswiss sowie den Anschluss an die Tarifverträge, gilt es zu unterscheiden, ob die ZSR-Nummer auf eine «natürliche Person» oder eine «Organisation der Physiotherapie» ausgestellt ist. Die Mitgliedschaft bei Physioswiss sowie die Inhaberschaft der ZSR-Nummer müssen für einen korrekten Anschluss an die Tarifverträge zwingend übereinstimmen.

Wenn Sie sich konkret mit dem Gedanken tragen, selbständig zu werden, empfehlen wir die regelmässig stattfindenden Physioswiss-Kurse «Grundfragen der Selbstständigkeit». Mitglieder finden zudem auf unserer internen Website (Login erforderlich) viele Informationen und Arbeitsinstrumente. Hinweise speziell zu den Sozialversicherungen im Rahmen der Selbstständigkeit finden Sie im «Ratgeber Sozialversicherung» des Bundesamtes für Sozialversicherungen.