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    Tarifanwendung: Gut zu Wissen

    «Gut zu Wissen» ist eine Serie in unserem monatlichen Newsletter, die sich um die Tarifanwendung und ihre Tücken dreht. Sie behandelt Themen, die unsere Mitglieder beschäftigen und zu denen unser Tarif-Team täglich Auskunft gibt.

    Teil 1: Bis zu vier Verordnungen pro Therapie, nicht pro Jahr 

    Zum Jahreswechsel tritt immer wieder die Frage auf, wie die Verordnungen innerhalb einer fortgesetzten Therapie gezählt werden sollten. Die möglichen vier mal neun Sitzungen werden dabei pro Therapie gezählt. Das Kalenderjahr spielt hierbei keine Rolle.
     

    Teil 2: Die Verordnung zur Physiotherapie braucht bestimmte Angaben und gilt als Urkunde 

    Unvollständige oder auch handschriftlich geänderte Verordnungen führen bei der Rechnungsprüfung durch die Krankenversicherer zu Nachfragen. Was muss eine Verordnung beinhalten und wo können Physiotherapeut:innen selbst im Formular Informationen festhalten?
     

    Teil 3: Keine Weg- und Zeitpauschale bei Behandlung in Spital, Klinik, Alters- oder Pflegeheim

    Wann darf man die Weg- und Zeitpauschale abrechnen? Wann nicht? Wie helfen private Vereinbarungen, und mit wem? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

    Teil 4: Tarifposition 7311 – Weniger aufwändig als gedacht!

    Wann gilt eine Physiobehandlung als aufwändig? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit über die Tarifposition 7311 im Krankenversicherungsbereich abgerechnet werden kann? Hier die wichtigsten Informationen zum Thema.

    Teil 5: Material korrekt abrechnen – Unterschiede KVG/UVG

    Eine kurze Auffrischung zur korrekten Abrechnung von Behandlungsmaterial, der Verwendung der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) sowie der Position 7361 in der Tarifstruktur.

    Teil 6: Patient:innen bei Streitfällen mit dem Krankenversicherer unterstützen

    Kommt es zu einem Streifall zwischen Krankenkasse und Versicherten, können Physiotherapeut:innen ihre Patient:innen auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Klärung aufmerksam machen.

    Teil 7: Klare Voraussetzungen für die Abrechnung der lymphologischen Physiotherapie

    Um die lymphologische Physiotherapie mit Position 7311 (Krankenversicherung) beziehungsweise 7312 (Unfallversicherung) abrechnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
     

    Teil 8: MTT? So geht das!

    Kostengutsprache bei Medizinischer Trainingstherapie (MTT)? Wieviele Sitzungen in welchem Zeitrahmen? Wer beaufsichtigt die MTT-Patient:innen?