Stellungnahme zum NZZ Artikel vom 23.07.2020

Aufgrund der im NZZ Artikel genannten Einzelfälle darf die Arbeit der PhysiotherapeutInnen nicht in ihrer Gesamtheit verurteilt werden. Physioswiss distanziert sich klar von PhysiotherapeutInnen, die unrechtmässig Leistungen abrechnen.

PhysiotherapeutInnen sind an Gesetz und gültige Tarifverträge gebunden und die erbrachten Leistungen müssen gemäss Art. 32 KVG wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Diagnose bzw. Indikation entscheidet darüber, ob die Pauschale für eine „allgemeine Physiotherapie“ oder eine „aufwändige Physiotherapie“ verrechnet werden darf. Die vorgegebenen Tarife sind nicht zeitgebunden sondern pauschal, somit ist keine Behandlungsdauer vorgegeben. 

Physioswiss hält ausdrücklich fest, dass die aktuelle Tarifstruktur nicht zeitgemäss ist und die Leistungen der Physiotherapie nur ungenügend abbildet.

Es finden zwar regelmässig Gespräche mit den Versicherern statt, Verhandlungen zu einer neuen Tarifstruktur wurden jedoch bis heute nicht wieder aufgenommen, weil Uneinigkeit betreffend Vorgehen zwischen den Tarifpartnern herrscht.

Physioswiss ist nach wie vor offen für Verhandlungen zu einer sachgerechten Tarifstruktur.

Hier finden Sie den NZZ-Artikel